Hamburg, 20. Juli 2026 – Für ältere Heizkostenverteiler und Zähler endet zum 31. Dezember 2026 eine wichtige Übergangsfrist der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Ab 2027 müssen sie flächendeckend fernablesbar und herstellerunabhängig auslesbar sein, mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen. Neu verbaute Zähler unterliegen dieser Pflicht bereits seit dem 1. Dezember 2022.
Tausende Wohneinheiten im Wechsel zur Selbstabrechnung: Mit der wachsenden Zahl fernablesbarer Zähler steigt auch die Zahl der Hausverwaltungen, die ihre Heizkostenabrechnung selbst erstellen, statt sie vollständig an externe Messdienstleister auszulagern. Allein das Hamburger Softwareunternehmen Conlivo begleitet nach eigenen Angaben seit 2025 rund einhundert Hausverwaltungen, mit etwa 100.000 Wohneinheiten, beim Wechsel in die Selbstabrechnung.
Die Selbstabrechnung der Heizkosten ist rentabel: „Wer die Heizkostenabrechnung erstellt, darf sie auch in Rechnung stellen“, erklärt Lennart Jörn, Geschäftsführer von Conlivo. Wie hoch der Betrag konkret ausfalle, hänge vom bisherigen Preis des Messdienstleisters und der Größe des Bestands ab. Professionelle Hausverwaltungen verdienten mit der Selbstabrechnung schnell fünf- oder sechsstellige Beträge, so Jörn.
Der Effizienzgewinn ist oft noch wichtiger als Marge: Die Marge sei für viele Hausverwaltungen meist nur der erste Anlass, sich mit der Selbstabrechnung zu beschäftigen, sagt Jörn. Ausschlaggebend für den Wechsel sei nach seiner Erfahrung vor allem der Effizienzgewinn: Alle Abrechnungen entstehen in einer Software. Rückfragen lassen sich direkt klären, Abrechnungen jederzeit neu erstellen. Zudem berücksichtigt die Software automatisch gesetzliche Vorgaben wie die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI), CO₂-Kostenaufteilung, Pflichtangaben und Jahresvergleich und prüft jedes Ergebnis auf Plausibilität. Zugleich schafft die Selbstabrechnung auch eine neue Einnahmequelle, da die Wertschöpfung im eigenen Haus bleibt.
Gerätemanagement und Wartung bleiben beim Messdienstleister: Jörn betont jedoch, dass der Wechsel zur Selbstabrechnung kein Gegenentwurf zum bisherigen Abrechnungs-Modell sei, sondern eine sinnvolle Ergänzung, die das Beste aus zwei Welten verbinde. „Die Heizkostenabrechnung wandert in die Verwaltung, wo die Expertise liegt, während Geräte, Montage und Wartung weiterhin beim Dienstleister bleiben, der über jahrelanges Know-how verfügt.“
